Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Michel @, Donnerstag, 27.11.2008, 20:51 (vor 5633 Tagen) @ Angela

In Deinem Schreiben erwähntest Du, daß es Krankenkassenbeiträge in Höhe von EUR 130,00 monatlich gibt.

Ich habe das Problem, daß ich deshalb nie selbständig tätig wurde, weil die Krankenkasse einen Grundbeitrag von sage und schreibe von ca. EUR 300,00 monatlich fordert.

Sie behauptet einfach ein monatliches Einkommen für selbständige in Höhe von EUR 1.837,00 monatlich, woraus sich dann der Beitrag in Höhe von EUR 300,00 errechnet. Das tatsächliche Einkommen als Selbständiger interessiert die Krankenkasse nicht. Sie sieht sich dabei auf der sicheren Seite, da das Bundesverfassungsgericht für Selbständige die Annahme eines Einkommens in "vergleichbarer Position" bestätigt hat. Absurder geht es nicht mehr. Es gibt Tausende und Abertausende von Selbständigen, die gern ein solches Einkommen hätten, aber nicht haben. Aber das Lamentieren nützt nichts. Der Staat schafft sich seine Probleme selbst. Also bevor man das Einkommen hat, geht man in die Insolvenz, bei der man dann versichert, daß man ja gar nicht dieses Einkommen hat.

Deshalb interessiert mich der Monatsbeitrag von EUR 130,00, den Du erwähntest.

Ich würde mich freuen, wenn Du Dich melden und mir die entsprechende Krankenkasse nennen würdest und die Voraussetzungen für den angebotenen Tarif.

Ansonsten hilft nur Klage gegen die neuen Rechtsvorschriften.

Michel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum