Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 01.12.2008, 18:30 (vor 5630 Tagen) @ name

Michael hat uns leider nicht mitgeteilt, ob er verheiratet ist? Da er angibt doch recht geringe Einnahmen zu haben, könnte er bei Einnahmen aus seiner Selbstständigkeit von bis zu 355€ mtl. und erklärter nebenberuflicher Selbstständigkeit sogar in den Genuss der kostenlosen Familienversicherung bei seiner Holden gelangen. Mir ist u.a. ein Fall bekannt, wo dies sogar über einen beim Jobcenter versicherten Ehepartner problemlos ging. Sicher die Kasse prüft jedes Jahr Steuerbescheid bzw. Vorabdarstellung des Steuereberaters, aber es geht.
Für die Schotten: weniger als 0,00 geht nun aber wirklich nicht!
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