Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Uwe M. @, Montag, 19.01.2009, 20:35 (vor 5580 Tagen) @ Axel

Welch ein Kokolores!

Zitat: "Nun ist es aber so, dass ich mich leider bei meiner letzten KV melden musste."

Wieso dieses?

"Diese möchte laut Gesetz nun, dass ich rückwirkend vom 1.4.2007 eintrete".

Und wenn nicht?

Im WSG ist festgelegt, dass jemand, der vorher bei der GKV versichert war, dorthin zurück kann. Dies war vorher nicht möglich, wenn man wegen Nichtzahlung der Beiträge dort "herausgeflogen" ist.

D.h. wenn Du Dich für eine freiwillige Mitgleidschaft in Deiner letzten Kasse entscheidest, musst Du tatsächlich die ausstehenden Beiträge nachzahlen. Aber nur dann!

Entscheidest Du Dich für eine Mitgliedschaft in der PKV, kommst Du zwar um eine ärztliche Untersuchung nicht herum - denn anders als in der Kasse herrscht hier KEIN Kontrahierungszwang - aber Du brauchst nichts nachzahlen.

Anders ist es, wenn Dich in eine PKV aus gesundheitlichen Gründen oder wegen schlechter Bonität(harte Merkmale bei InfoScore) ablehnt.

Hier kannst Du nämlich nicht in den Basistarif(kein Annahmezwang) aufgenommen werden, weil Du als zuletzt Kassen-Versicherter der GKV zuzuordnen bist.

Niemand kann Dich zwingen, nachträglich Beiträge zu entrichten, wenn Du da nicht rein willst.

Peng, aus, Ende.


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