Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

axel, Freitag, 03.10.2008, 21:51 (vor 5689 Tagen) @ Angela

Hallo Angela,

das ist auch so eine Frage, was ist Mitwirkungspflicht.
Unabhängig zu was man(n) alles so verpflichtet werden kann, bin ich auf dem Standpunkt, das ich dieser Nachgekommen bin. Ich habe mich ja gemeldet etc.. Kann ich ja nachweisen.
Ich bin aber auch der Meinung, das ich nicht einen Antrag unterschreiben MUSS und werde, wo wörtlich steht "ich möchte ... " etc.
Dann müssen die eben diesen ändern.
Es wird ja verlangt(Mitwirkungspflicht), dass der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Richtig? Und das entspricht eben nicht der Wahrheit. Da mache ich mich ja strafbar. Alles klar.

Mit "nicht reagieren" meinte ich natürlich nicht, das ich dann irgend welche Rechnung bzw. Forderungen ignorieren werde. Das bestimmt nicht.
Das bezieht sich nur auf den Antrag.

Zum lieb und nett sein:
Ich habe lieb und nett angerufen und mich erkundigt und die freundliche Dame hat mir gleich eröffnet das ich zahlen muss und es nur Härtefälle wie z.B.: Obdachlose etc. gibt, die dann nicht Zahlen müssten. Warum?
Ich werde nur einen Antrag ausfüllen, wo steht, das ich MUSS und nur unter ZWANG. Beiträge werden nur unter Vorbehalt bezahlt, wenn ich sie überhaupt bezahlen kann.
So, dass zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht ja die Zwangsbeiträge zurück verlangt werden können. Jede Diktatur fällt mal, auch diese.
Und warum bin ich ungleicher(Grundgesetz) als andere? Ich fühle mich auch ein bisschen diskriminiert.

Mal so am Rande was hier abgeht:
Würdet Ihr "freiwillig" eine Versicherung abschließen, die Ihr definitiv "nicht wollt" und dann sollen noch nachträglich für die letzten 18 Monate Beiträge nach gezahlt werden???


Danke und ein schönes Wochenende wünscht Dir Axel



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