Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Toni @, Sonntag, 07.12.2008, 00:29 (vor 5624 Tagen) @ Axel

hi,

da ich in ähnlicher Lage bin, habe ich mich informiert. Nach meinem Verständnis betrifft die rückwirkende Pflicht zum 1.4.2007 nur Personen, die gesetzlich pflichtversichert sind/waren. Für privat Versicherte bzw. nicht der GKV unterliegende Personen beginnt die (Zahlungs-)Pflicht mit dem 1.1.2009, sie konnten aber ab 1.7.2007 wieder eine PKV abschließen, bzw. hatten ab diesem Termin einen Anspruch auf den Standardtarif.
Hier ein informativer Link: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/gesundheitsreform.htm

Also: Adrenalin abbauen;-)

Gruß
Toni


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