Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Angela, Samstag, 04.10.2008, 21:19 (vor 5688 Tagen) @ Unterwegs

@ unterwegs:

"kundenorientiert" bedeutet Axel zu sagen, dass er den Antrag schicken soll. Vielleich auch 2 oder 3 mal zu sagen, dass er das machen soll!

"nach meinen Gesetzen handeln" heisst dann aber 580 € Beitrag, wenn er sich nicht meldet!!

Das ist völlig legitim!


UND MAL FÜR DIE; DIE HIER REDEN; OBWOHL SIE KEINE ANHUNG HABEN:

Ich arbeite täglich in genau diesem Fachgebiet!
Ich mache hier verdammt viele Ausnahmeentscheidungen!! Dies ist aber gegen meinen Arbeitsvertrag, und gegen das Gesetz!!

Wir als Krankenkasse bekommen jährlich Prüfungen ins Haus...
die ziehe mir dann alle Akten aus dem Schrank, und prüfen alles, alles, allles von vorne bis hinten durch!

Bei einem Fehler gibts nen Arschtritt, nen Eintrag in die Prsonalakte, ggf.Abmahnung, wenn es öfters vorkommt!!!!
Und bei finanziellem Schaden an der Kasse muss ich das blechen!!! (bzw.meine Zusatzversicherun)

ALSO; wenn ich meinen Arsch schon für ein mitglied riskiere, dann garantiert nicht, wenn er mir dumm kommt!!!!
Ganz einfach!


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