Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

name, Montag, 01.12.2008, 16:28 (vor 5629 Tagen) @ Sora

Hallo Michel

Du zahlst einen Beitrag auf Grundlage der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständig Tätige. Gesetzlich ist halt geregelt, das dieser Personenkreis Beiträge nach mindestens dieser Bemessungsgrundlage zahlen.

Du könntest einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt die MIndestbemessungsgrundlage nur noch 1242,50 EUR...


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