Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Angela, Freitag, 03.10.2008, 01:24 (vor 5689 Tagen) @ axel

Da wäre ich dann aber lieber mal vorsichtig,mit dem "nicht reagieren"

Du hast eine Mitwirkungspflicht, der du nachkommen musst...

Und rechtlich gesehen ist es so, dass man dich ab 01.04.07 Pflichtversichern müsste. Monaticher Beitrag zwischen ca 130 und 600 Euro!!!

Wenn man sich als Mitglied stur stellt, und den Antrag nicht schickt, ergibt sich der Beitrag von 600 Euro. (rechtlich absolut haltbar!)

Also, der jeweilige Beitag (130-600€) ist dann rechtlich gesehen also ab 01.04.07 zu zahlen.

Wenn keine Zahlung kommt, dann gibts ne Mahnung.... Gleichzeitig Säumniszuschläge und Mahngebühren von 5 % (pro fehlendem Betragsmonat und pro Monat!!! Also für 171 Monate.....!!!!!)
=> Folglich ruinieren einen dann allein die Säumniszuschläge!! (rechtlich allerdings haltbar, wenn man die Krankenkasse ärgert...)

Und wenn man auf die Mahung hin nicht zahlt, dann geht der ganze Fall zur Vollstreckung...!


Ehrlich: Verärgere deine Krankenkasse nicht! Sie sitzt hier leider am längeren Hebel!

Ich bin selbst in genau dieser Abteilung beschäftigt!
Wenn mich meine Mitglieder anrufen, und "respektvoll" mit mir sprechen, dann kann man schon einiges rausholen....

Nur wirklich nicht irgendwie besserwisserisch und von oben herab .... das geht garantiert nach hinten los...

Und so leid mir das tut, aber für einen Angestellten einer großen Krankenkasse ist das einfach nur absolut normales Tagesgeschäft! Und da ist es schön, wenn ein Mitglied mal nett, ehrlich und dankbar ist...

Und wie gesagt: wenn sie keine Auskünft von Ihnen über Ihr Einkommen erhalten (den Antrag), dann gibts eine Einstufung mit monatlich ca 600 €, wenn es dumm läuft...

Lieber nett sein und mit denen reden



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