Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Angela, Freitag, 03.10.2008, 23:22 (vor 5688 Tagen) @ axel

Also, mal zu der Mitwirkungspflicht:

Laut Gesetz musst du ab 01.04.07 rückwirkend versichert werden.
Mehrere Möglichkeiten:
- Entweder mit ner Beschäftigung über 400 €, dann zahlt der Arbeitgeber,
- aufgrund einer kostenfreien Familienversicherung bei den Eltern (wenn du unter 23 bist, oder bei Schule/Studium unter 25)
-aufgrund einer kostenfreien Familienvericherung bei dem Ehepartner
-aufgrund des Bezuges einer Rente, dann zahlt die Rentenversicherung grundsätzlich
-aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Hartz 4, Sozialhilfe, dann zahlt der jeweilige Träger
-oder eben rückwirkend bei der PKV

Wenn diese Voraussetzungen alle nicht erfüllt sind, dann musst du dich eben (laut Gesetz) selbst bei der TK versichern, und die Beträge selbst zahlen!!

Dieser Fall scheint bei dir vor zu liegen??

Dann ist der Fall mehr oder weniger geklärt, es ist wie es ist.

Also, dann nochmals mit der TK reden wegen dem Beginndatum! Am besten nach dem zuständigen Sachbearbeiter fragen, der das letztendlich entscheidet!!
Der zuständige Sachbearbeiter kann da schon was machen mit dem Beginndatum, wenn er will.


(b)Letztendlich dreht es sich bei der Mitwirkungspflicht bei dir aber eigentlich nur um die Beitragshöhe, die du in diesen Monaten dann zahle musst.(/b)

Der Beitrag beträgt bei Nicht-selbstständigen monatlich ca. zwischen 130 € und 580 €!!

Abhängig ist das von deinem Einkommen in der Zeit. Bei einem Einkommen bis mon. 828,33 € beträgt der Beitrag 130 €, und steigt dann je nach Einkommen an.

Wenn die TK allerdings weiss, dass du selbstständig warst in dieser Zeit, dann beträgt der Mindestbeitrag 300 € bei einem Einkommen bis mon. 1863,75 €!


Das Problem hierbei an dieser Sache ist:
Wenn du diesen Antrag nicht schickst, dann muss die Krankenkasse davon ausgehen, dass du ne Million im Monat verdienst! Folglich wird sie dich zu dem Höchstbeitrag versichern mit 580 € monatlich! (gesetzlich völlig legtim, den die Krankenkasse hatte ja von dir keine Info zu deiner Einkommenshöhe!!

Wenn die TK das mit der selbstständigkeit weiss, dann will sie deine Einkommenssteuerbescheide aus dieser Zeit. Und dein Einkommen wird dann nach deinen Einkünften im Steuerbescheid berechet. Beiträge sind hierbei dann aus deinen Gesateinkünften zu zahlen.
Folglich also aus den Kapitalerträgen, Vermietungseinnahmen, Einnahmen aus Selbstständigkeit etc.! Aus allem

Wenn du nicht zahlst gibst eben die Mahnungen. Mit Säumniszuchlägen von 5 % pro Monat.

Nur mal so zur Info:
Angenommen 580 € Beitrag ab April 2007:
Dann ergeben sich allein bis heute Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 815,83 € !!!!!

Also, vorallem lieber mal das Einkommen mitteilen!!!


Aber wie um Himmels Willen kam die TK nun eigentlich zu dir?? Hast du dich dort gemeldet?!? weshalb??


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