Re: rückwirkende Zwangsversicherung in gesetztliche (Sonstige Themen)

Angela, Donnerstag, 02.10.2008, 22:06 (vor 5690 Tagen) @ Bodi

Sorry, aber schriflicher Antrag ist Antrag...
egal ob formlos oder nicht...

Ich würde einfach mal anrufen, und auf wirklich nette Art und Weise das Gespräch suchen...

Wenn eine "freiwillige" Mitgliedschaft aufgrund des Antrages eingerichtet wurde, so kann man daraus auch nachträglich noch eine "Pflichtversicherung" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V machen!!

Dann könntest du mit Beginn PKV wieder raus!!

Wirklich, ist mein Ernst, rede mit denen!
Als Sachbearbeiter kann man viel machen, wenn die Mitglieder nett fragen!!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum