GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Darinka156, Montag, 06.09.2021, 15:06 (vor 1183 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

wie besprochen, melde ich mich, da ich heute mit der GK Audi BKK sprechen konnte.

Bzgl. der Behandlung beim Kinderarzt ohne Zulassung haben sie mitgeteilt, dass sie im KE-Verfahren für die Ärzte ohne Kassenzulassung grundsätzlich nicht erstatten - bis auf sehr wenige Fälle Psychotherapie, wenn man absolut keinen Platz bekommt oder wenn eine Erkrankung so schwerwiegend ist, dass es nur von wenigen Spezialisten (eben keine Vertragspartner) zu behandeln sei. Sie hatten gemeint, dass die Kinderärzte nicht zu Spezialisten gehört, die so rar gesät sind, dass man keine Alternative finden würde...

Nun ja, ich suche seit 1,5, Jahren und habe keinen einzigen adäquaten Kinderarzt mit Kassenzulassung gefunden und ich habe viele gesehen... Die Dame wollte es noch mit ihrem Vorgesetzen abklären, wollte mir aber keine falsche Hoffnungen machen. Das klingt leider alles nicht so erfreulich.

Gibt es GK, die Zustimmung für solche Fälle geben? Dieser Kinderarzt ist mir so wichtig, dass die GK wechseln würde, wenn eine andere mehr kooperativ wäre.


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