GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

yuser, Mittwoch, 29.09.2021, 16:43 (vor 912 Tagen) @ Darinka156

Hallo,

ich vermute mal Du hast auch alte Beiträge von mir gelesen.
Ich nutze das Kostenerstattungsverfahren seit 2009, also schon eine ganze Weile.

Bislang hatte ich noch nie den Fall, dass ich ambulant einen Arzt ohne Kassenzulassung aufsuchen musste/wollte… interessant zu lesen, dass deine BKK das nicht genehmigen will. Unterm Stricht könnte es denen ja egal sein, denn Du brauchst einfach so oder so die Vorleistung, so dass die ARAG dann auf 100% aufzahlt. Ob die jetzt bei einem Privatarzt die Vorleistung erbringen sollte ja eigentlich nicht Jucken.

Bei Chefärzten im Krankenhaus in der Privatambulanz (wobei diese den Status „ermächtigter Arzt im Krankenhaus“ hatten) gab es bislang keine Probleme, die Vorleistung habe ich seitens der GKV bekommen.

Schwierig wird es im Übergang ambulant zu stationär - d.h. ich komme als Privatpatient ambulant und muss z.B. in der Notaufnahme dann stationär bleiben. Dann gilt wieder das Sachleistungsprinzip und die GKV-Karte wird vorgelegt, wobei ich stationär natürlich privat auch Wahlleistungen versichert habe. Aber das musst dann erst mal wieder erklären.

Wie das bei Koryphäen in einer Uniklinik mit Privatambulanz aussieht, wäre auch mal ne gute Frage.

Oder Fälle mit z.B. Einsatz Rettungswagen / Rettungshubschrauber sind für mich selbst nach 12 Jahren noch etwas unklar, da ich mir hierbei nicht schlüssig bin, ob ich dann GKV sage oder „Privatpatient“ rufe… vor allem auch ob die ARAG dann Restkosten erstattet oder nicht.
Bislang nie gebraucht…


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