GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Darinka156, Donnerstag, 30.09.2021, 07:57 (vor 929 Tagen) @ Czauderna

Hallo zusammen und vielen Dank für die interessante Beiträge in diesem Thema!

@yuser: wow, seit 2009 ist schon natürlich eine ganze Weile - d.h. vom Prinzip müsste es auch gut funktionieren :-)

Ich hatte mich bei "meiner" GKK "Audi BKK" sowie bei "TK" und "Knappschaft" erkundigt und alle drei Kassen haben mir mitgeteilt, dass sie die Leistungen eines Arztes ohne Kassenzulassung nicht übernehmen würden. Sie argumentieren dass so, dass im Sachleistungsverfahren wäre eben diese Leistung auch nicht möglich bzw. würde nicht erstattungsfähig. Mir ist aber die Behandlung meiner Tochter bei unserem Privatkinderarzt so viel wert, dass ich trotzdem bei ihm bleiben würde. Ich warte aktuell auf die Entscheidung von ARAG bzgl. der Aufnahme und wenn es hoffentlich klappt, dann wären 60% schon mal eine gute Hilfe, denn aktuell bezahle ich alle Rechnungen zu 100% privat :-|

Interessant wird, wenn ein Arzt ohne Zulassung etwas verschreibt - z.B. Ergotherapie oder Logopädie. Eine Kostenerstattungsspezialistin aus "Audi BKK" hat mir erklärt, dass sie diese Leistungen auch nicht bezahlen würden, da Rezept von einem Arzt ohne Kassenzulassung kommen würde. Dieselbe hat die Mitarbeiterin der "TK" gemeint. Die Frau hat mir einen "Tipp" gegeben in solchen Fällen das Privatrezept z.B. von einem Hausarzt ausstellen lassen - man hat zwar einen Gang mehr, aber das klappt dann problemlos. Da mein Hausarzt die Kinder nicht behandelt, weiß ich nicht, ob er so was machen würde...

Ich bedanke mich recht herzlich bei Euch - die Punkten, die yuser nicht klar waren, sind mir auch noch unklar.


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