GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

yuser, Mittwoch, 29.09.2021, 17:32 (vor 939 Tagen) @ Czauderna

Das würde in der Praxis bedeuten - erfolgt die Kostenerstattung für die stationäre Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, sollte das auch für die damit verbunden Fahr- und Transportkosten gelten,

Interessantes Thema. Für stationäre Behandlung habe ich keine Kostenerstattung gewählt, das macht nicht wirklich Sinn und bringt keinen Mehrwert - da es hier „normale“ Zusatzversicherungen gibt, mit der Wahlleistungen abgesichert sind.

Wie sieht es dann aus wenn die stationäre Behandlung eben nicht im Kostenerstattungsverfahren läuft? Plakativ und vielleicht etwas plump aber gibt man dann dem Notarzt / Rettungswagen die Chipkarte (sofern dafür noch Zeit ist bzw. die Frau rückt z.B. die Karte raus) ?

Z.B. Allergie, ggf. anaphylaktische Reaktion… Notarzt kommt, Rettungswagen kommt… es geht ab ins Krankenhaus, jedoch erfolgt dort z.B. nur noch eine Überwachung, da der Notarzt vor Ort schon mit Cortison etc. behandelt hat…

Da keine stationäre Aufnahme erfolgt sondern ambulant in der Notaufnahme behandelt wurde befinden wir uns hier wieder im Kostenerstattungsverfahren, wo eine Rechnung nach GOÄ kommt… davor aber dem Notarz/ Rettungswagen die Chipkarte gegeben…

Variante 2: gleiches wie oben, nur jetzt erfolgt eine stationäre Aufnahme (d.h. jetzt sind wir stationär wieder nicht mehr im Kostenerstattungsverfahren).

Kompliziert, oder hab ich nur ein Knoten im Kopf?


Wenn wir von ein paar hundert Euro sprechen, kein Thema.

Erweitern wir das Ganze jetzt auf einen Rettungsflug mit ggf. Kosten von 10.000€++, dann ist es leider wieder ein Thema.


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