GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

yuser, Donnerstag, 30.09.2021, 23:33 (vor 938 Tagen) @ Darinka156

Hallo,

ja, ich mach das Ganze schon ne Weile :-)

Die Frau hat mir einen "Tipp" gegeben in solchen Fällen das Privatrezept z.B. von einem Hausarzt ausstellen lassen - man hat zwar einen Gang mehr, aber das klappt dann problemlos.
Dann kriegst Du aber wiederum eine Rechnung mehr, da Dir der Arzt das Rezept ziemlich sicher nicht einfach so bzw. kostenlos ausstellt. Das sind natürlich keine Unsummen aber die üblichen 10,72 Beratung, auch telefonisch für die Ausstellung des Rezeptes wirst Du mindestens kassieren… ggf. wird der Arzt auch nicht einfach mal so auf Zuruf irgendwas für ein Kind verordnen, ohne dass er selbst untersucht hat.. also höhere Rechnung und irgendwie eine „Parallelwelt“ zum Kinderarzt.

Ich hatte bislang wenig Probleme, es ist eben ein Mehraufwand und ich erzähle meiner GKV jedes Mal dass ich zwingend eine Vorleistung auf jedem Beleg benötige und ggf. irgendwelche Pauschalen verteilt werden müssen. Bislang klappt das.

Wenn ich aber mal wieder erlebe dass es heißt „bei GKV Wartezeit 1/2 Jahr“, beim Chef und „Privat“ kann ich in 3 Wochen kommen… dann weiß ich aktuell für mich dass es richtig war, ohne das persönlich Gut zu finden. Ein z.B. Angiologe musst erst mal finden (je nach Wohnort) und dann öffnet das Wort „privat“, so unsozial das ist, die Türe.

Aber wie in dem vorhergehenden Beiträgen geschrieben, im Detail muss man doch etwas mehr Recherche betreiben und schauen wo Fallstricke lauern.

Hat die DKV abgelehnt? Dann wird es bei der ARAG vermutlich auch kein Spaziergang, die waren bei mir damals schon extrem pingelig in der Gesundheitsprüfung. Ich hoffe das war bei der DKV eine anonyme Voranfrage, denn sonst ist das je nach Fragen schon wieder angabepflichtig bei der Beantragung z.B. bei der ARAG.

Hast Du Dir, ohne jetzt auf den möglichen Ausgang einer notwendigen Gesundheitsprüfung einzugehen, mal überlegt das Kind in einem Vollkostentarif der PKV zu versichern? Dann ergeben sich, je nach Tarif, die Probleme mit deinem Privatarzt nicht mehr.

Mein Kind ist berücksichtigungsfähig in der Beihilfe und damit für den Rest in einem Quotentarif der PKV versichert, obwohl ich die kostenlose Familienversicherung nutzen könnte. Bei knapp 40 € im Monat müsste ich aber wahnsinnig sein die PKV und Beihilfe durch den Ehepartner nicht zu nutzen.

In deinem Fall wäre das natürlich teurer, da mutmaßlich keine Beihilfe genutzt werden kann sondern ein 100% Tarif gezeichnet werden müsste.


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