GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 29.09.2021, 17:09 (vor 933 Tagen) @ yuser

Hallo,
Oder Fälle mit z.B. Einsatz Rettungswagen / Rettungshubschrauber sind für mich selbst nach 12 Jahren noch etwas unklar, da ich mir hierbei nicht schlüssig bin, ob ich dann GKV sage oder „Privatpatient“ rufe… vor allem auch ob die ARAG dann Restkosten erstattet oder nicht.
Bislang nie gebraucht…

Fahr- und Transportkosten sind keine eigenständige Leistung, sondern immer nur an die eigentliche Leistung gebunden, also ambulante oder stationäre Behandlung.
Das würde in der Praxis bedeuten - erfolgt die Kostenerstattung für die stationäre Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, sollte das auch für die damit verbunden Fahr- und Transportkosten gelten, d.h. die GKV-Kasse übernimmt die Vertragssätze abzgl. Eigenanteil ( max.10,00 € pro Fahrt)und Verwaltungskostenabschlag.
Sollte es, so sein, dass das Transportunternehmen für Privatpatienten andere Sätze berechnet, könnte das ggf. zu höheren Erstattungsbeträgen führen.
Allerdings muss ich aus meiner Praxis heraus berichten, dass wir Krankentransportrechnungen, die bei uns eingegangen sind, nicht zwingend abgewiesen haben, sondern sie wie normale Rechnung geprüft und an das Transportunternehmen gezahlt haben, weil es sehr oft vorkam, dass man bei den Transportunternehmen nicht wusste, dass der Patient eigentlich Selbstzahler gewesen wäre. Die Fälle, bei denen die Patienten selbst uns die Rechnung eingereicht haben, die könnte ich aus meiner Praxis an einer Hand abzählen.
Gruss
Czauderna


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