Re: Bürgerversicherung (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Sonntag, 10.08.2003, 18:54 (vor 7566 Tagen) @ Heri Zey

Apropos "Lobbygruppen": Im Rahmen der Gesundheitskampagnen von DGB und ver.di geht es nicht primär um Lobbyarbeit, sondern um eine Bekanntmachung drohender allgemeiner Folgen - vorausgesetzt, dass die Gesundheitsreform in der bisher angekündigten Form in Kraft tritt. Denn wer sich eine Kopfpauschale finanziell nicht leisten kann und notwendige Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen etc. wegen zu hoher Eigenanteile vermeidet, kann wegen Verschlimmerung einer oder mehrerer Krankheiten irgendwann eingeschränkt erwerbsfähig oder gar frühzeitig dauerhaft erwerbsunfähig werden - mit allen Folgen für unsere gesetzlichen Sozialversicherungssysteme (Arbeitslosenversicherung wegen dauerhafter Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt - wozu ich in meinem vorhergehenden Forumsbeitrag bereits Stellung genommen habe, Rentenversicherung wegen frühzeitiger Erwerbsunfähigkeit, Pflegeversicherung wegen später notwendiger Pflegedienstleistungen etc.).

Toll, wenn Ihre Mutter in ihrem Alter noch so fit ist (auf andere RentnerInnen trifft dies aus gesundheitlichen Gründen leider nicht zu)!

Bei dem Job Ihrer Mutter handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen sog. sozialversicherungsfreien "Mini-Job" (als Festangestellte würde sie schon allein aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht mehr genommen - denn wer heute mindestens 65 Jahre alt ist, wird ja schon durch gesetzliche Vorgaben an der Aufnahme einer existenzsichernden sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gehindert).

Apropos Anrechnung von Kindererziehungszeiten: Wie wäre es, Singles und Ehepaare ohne Kinder während ihrer Erwerbsjahre mit erhöhten Beiträgen zu belasten (weil sie dem für unser gesetzliches Sozialversicherungssystem so wichtigen Generationenvertrag nicht nachkommen)? Im Gegenzug können dann RentnerInnen, die früher wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sein konnten, einen - von der jeweiligen Kinderzahl abhängigen - Zuschlag erhalten (je mehr Kinder jemand erzogen hat, desto höher kann dieser Zuschlag ausfallen - denn die früher großgezogenen Kinder zahlen ja dann anschließend auch wiederum Rentenbeiträge ins System ein).

Gruß
Elgin


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