Debeka - Alttarif oder Unisex? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 10.12.2013, 05:01 (vor 3790 Tagen) @ Versicherungsmakler

Wenn Sie Versicherungsmakler sind, dann ist dieser Ratschlag schon von Bedeutung für die Frage, wer haftet.

Gesundheitsprüfung bei Tarifwechsel ist in § 204 VVG vorgegeben und kann dazu führen, dass die mehrleistungen ausgeschlossen werden.

Warum und wie sollte der Alttarif teurer werden, als der neue Tarif, der ja auf dem alten Tarif aufgestützt ist? Der neue Tarif, also hier bei der Debeka, die Unisex-Tarif, hat ja nicht nur ein bißchen Mehrleistung, sondern existenzielle Mehrleistungen.

Was sagen Sie dem Kunden, wenn er Morgen im Rollstuhl landet und nach alt nur 620 Euro (mal Quote) erstattet bekommt? Ergotherpaie, Logopädie, Podologie, Psychotherapie, Lebendorganspende, Hilfsmittelkatalog, etc., etc.! Das braucht man nicht oder man kann sich bewußt dagegen entscheiden?

Man kommt nicht zurück? Wozu sollte man? Was verliert man?

Selbst den Anspruch auf den Standardtarif verliert man nicht. Der wird nun, nachdem sogar der PKV Verband es begriffen hat, in Unisex nachkalkuliert.

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