Debeka - Alttarif oder Unisex? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 23.01.2017, 12:13 (vor 2649 Tagen) @ Versicherungs-Verwirrte

Auch, wenn der Thread schon ein wenig älter ist, stellt sich auch bei mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Wechsels vom Bisex- Tarif in einen Unisex-Tarif.

Die in den AVB garantierte Leistung, im Versicherungsfall ..... nur das macht den Sinn, bei der Debeka!


Was ich ehrlich gesagt nicht richtig verstanden habe ist, warum bei einem Wechsel in den Unisex Tarif (ein Teil) der im Bisex-Tarif gebildeten Altersrückstellungen aufgebraucht wird?

Sie wird nicht aufgebraucht, sondern angerechnet. Analog der Anrechnung im aktuellen Vertrag. Die Anrechnung erfolgt durch den Anrechnungsbetrag, der die Differenz zwischen dem heutigen zahlbeitrag und dem Beitrag Neugeschäft heutiges Eintrittsalter darstellt.

Beispiel:

Du zahlst heute 200,--
Du müsstest heute zahlen, wenn du neu abschließt 250,-- (wegen höherem EA)
Dein AB = 50!

Du wechselst in Unisex.
Der Neugeschäftsbeitrag heutiges eintrittsalter ist 275,--
Minus 50 = 225,-- ...

Jetzt noch einige Dinge beachten ...

Könnte mir das jemand von Ihnen verständlich erklären?
Das ist meine erste Frage :-)

Nein, weil in Wirklichkeit reden wir von komplexen mathematischen Modellen!

Ein bißchen mehr gerne, wenn man bei mir anfragt und G
eld einwirft ...


Meine zweite Frage beschäftigt sich mit der versicherungstechnischen Kalkualtion.
Was stimmt nun? Eine Einteilung in Kohorten oder das Bestehen eines großen "Sammelsuriums", in dem es bei geschlossenen Tarifen zu einer "Vergreisung" kommt, wie mir meien Berater erzählen möchte?

Kohorten und nichst Vergreisung, höchstens Entmischung ...

Ihr Berater erzählt UNSINN!


Besteht, sofern ich mich zu einem Wechsel in den Unisex-Tarif entscheiden sollte, von Seiten des Versicheres die Möglichkeit im Nachgang an den Tarifwechsel mir einen Risikoausschlag aufzubürden, sollte kurz nach Abschluss eine Erkrankung auftreten, die zum Zeitpunkt der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht bestand? (ich, weiß. dass ist eine theoretisches Szenario, aber durchaus interessant)

Nein, er kann nicht für zukünftiges rückwirkend und nachträglich erheben, außer er stellt Fragen und die werden nicht wahrheitsgemäß beantwortet.

Für das, was er weiß oder erfährt darf er für die Mehrleistung ... s.a. Gesetz!


Vielen Dank im Voraus!

--
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Thorulf Müller
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