Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Rother Wolfgang @, Mittwoch, 11.03.2009, 15:37 (vor 5531 Tagen)

Seit 22.12.2008 erhalte ich Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XXII. Seit diesem Zeitpunk bin ich
wieder in die AOK eingetreten. Vorher war ich aus Geldmangel seit 2003 nicht versichert. Jetzt verlangt die AOK rückständige Beiträge seit 1.04.2007 bis 30.11.2008 in Höhe von € 2060. Verständlicherweise kann ich diesen Betrag nicht aufbringen. Das Sozialamt lehnt eine Übernahme der Schuld ab, die AOK könne die Mitgliedschaft nicht kündigen und auch die Leistungsansprüche nicht ruhen lassen. Ich könnte eine Ratenzahlung von max. € 40 monatlich leisten.
Laut AOK beträgt aber allein der Säumniszuschlag monatlich €103, also nur die Aufrechterhaltung der Schuld. Das entspricht einem Zinssatz von 60 % p.a. Soll ich jetzt
Selbstmord begehen oder gibt es doch eine vernünftige Lösung des Problems. Bitte um Vorschläge.


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