Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 07.01.2012, 12:38 (vor 4500 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ja, es ist auch in meinen Augen Wucher, aber in den Augen der Gerichtsbarkeit offensichtlich nicht, denn das dagegen geklagt wurde kann man sich sicher vorstellen.
Wie also, so etwas verhindern - der Rat vom Kollegen Röhl
ist mit Sicherheit kein schlechter, aber wer kann schon nach Frankreich gehen und sich dort schuldenfrei machen - etwas
sehr die Theorie als die Praxis.
Verhindern hätte man das im Vorfeld evtl. können, wenn man sich damals entsprechenden Rat, z.B. hier im Forum geholt hätte - es gibt schon legale Möglichkeiten, die aber im Gegensatz wie der Rat mit Frankreich etwas einfach hätten gestaltet werden können.
Jetzt ist natürlich das "Kind in den Brunnen" gefallen.
Ich weiß, dass es möglich ist, kommt natürlich auf die Kasse an,
mit der Kasse zu verhandeln.
Da kann ein straffer Ratenzahlungsplan erstellt werden, der den Verzicht der Säumniszuschläge zur Folge hat, wenn er eingehalten wird oder es kann nach einer bestimmten Zeit (1 oder 2 Jahre) die
Niederschlagung bzw. der Erlass der Restschuld seitens der Kasse
in Betracht kommen, natürlich bleibt auch immer noch der Rechtsweg offen, der u.U. die Möglichkeiten eines Vergleichs
einräumt - ich gebe zu, es ist nicht einfach und wie bereits geschrieben, es kommt in hohem Maße auf die "Verhandlungsbereitschaft" der Kasse an.
Gruss
Czauderna


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