Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 07.01.2012, 13:39 (vor 4499 Tagen) @ Czauderna

Ich habe zwei Versicherte, die diesen Weg im letzten Jahr gegangen sind. Allerdings waren bei denen neben den Kassenrückständen auch noch andere sechsstellige Summen im Spiel. Die Firma muß dann komplett runtergefahren werden, die Familie wird man aber nicht verlieren, denn wichtig ist nur, daß der gemeldete Lebensmittelpunkt im Elsass besteht und dort die Entschuldung durchgezogen wird. Aber aber auch hier errechnet sich aus achtzigtausend minus zwanzig ein kräftiger Gewinn. Rein moralisch stünden der GKV dann die eingesparten Beiträge zu, zumal sie ja in der ganzen Zeit Versicherungsschutz bereitgehalten hat.


Kommentar unserer GKVlerin?


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