Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

heavyhead, Sonntag, 11.04.2010, 12:22 (vor 5135 Tagen) @ Czauderna

Da die Emotionen hochschlagen, hier der Versuch, den Hintergrund zu erklären:
Versicherte zahlen Beiträge (in unterschiedlicher Höhe), um "gegen die Wechselfälle des Lebens" abgesichert zu sein. Die meisten werden dazu gezwungen. Das Einsichtsverhalten dazu lasse ich jetzt mal seitwärts liegen, denn es gibt ja auch Zeitgenossen, denen andere herzlich egal sind und die nicht einsehen, dass sie Zahlen, wenn sie "gar nichts in Anspruch" nehmen. Wollte man dieser Logik folgen, dürften nur Arbeitslose Arbeitslosenbeitrag bezahlen...
Diejenigen, die nicht gezwungen sind, Beiträge in definierter Höhe zu zahlen, werden in dem Moment, wo sie wirtschaftlich in die Bredouille kommen, auch bei ihrer KK - genau wie bei allen anderen (Strom, Telefon, Miete etc.) - in Verzug geraten. Mahnverfahren laufen, Säumniszuschläge etc. etc. (und hier sind die Zinsen auch keine "Wucher"zinsen). Solange es "früher, also vor dem hier zugrundeliegenden Gesetz" nicht zum Rausschmiss aus der KK kam (nach drei(!) Monaten nicht gezahlter Beiträge), konnte der säumige Versicherte nach wie vor jede - auch noch so teuere Leistung - in Anspruch nehmen. So blieben in nicht wenigen Fällen die Kassen, und damit die anderen Beitragszahler, auf den Kosten sitzen und konnten in der Folge über Jahre und Jahrzehnte verwaltungsaufwändige Verfahren betreiben, um schließlich doch dieses Verluste abzuschreiben. In Zeiten, wo es schlecht läuft, häufen sich diese Fälle eklatant.
Der Gesetzgeber wollte aber nun nicht akzeptieren, dass es Menschen gibt, die nicht mehr versichert sind (weil sie bei ihrer KK (oder auch bei ihrer Privatversicherung) rausgeflogen waren. Also: Gesetz her - von jetzt an pflichtversichert (1.4.07) bei letzter Kasse oder Versicherung. Wirtschaflticher Status: nach wie vor keine Kohle....Nun glaubten manche dieser Versicherten, sie fingen bei Null an und nun könne ja nichts mehr passieren...Neue Chipkarte, alle Ansprüche, kein Beitrag...keine Altschulden....
Dass dies wohl nicht sein kann, wird jeder einsehen. KKen sind nicht der Staat, sie sind keine Wohlfahrt, sie haben gerecht zu sein und ... sie haben das Interesse ihrer zahlenden Mitglieder zu verfolgen. Wenn es keinen Zwang gäbe, was glauben Sie, wieviel Versicherte ihre Schulden bezahlen würden?? Wahrscheinlich gibt es dann auch erst mal Wichtigeres an anderer Stelle... Und so sieht dieses Gesetz vor: 5 % Zinsen auf verhältnismässig niedrige Beiträge (summiert sich aber) und darüberhinaus als Schutzfunktion für die Allgemeinheit Behandlung nur noch in absoluten Notfällen. Auch ich halte die 5 % für zu hoch, aber auch bei 3 oder 3,5 % Zinsen gäbe es diese Diskussion.


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