Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Simone, Mittwoch, 29.04.2015, 07:55 (vor 3291 Tagen) @ Steve

Was ist wenn ich dazu garkeine genauen Angaben machen kann? Wird man dann wie vom Finanzamt geschätzt? Oder wie funktioniert das?

Wenn Du keine eindeutigen Unterlagen lieferst, wirst Du geschätzt. In der Regel wird dann vom Höchstsatz ausgegangen (ca. 635 Eurü pro Monat).


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