Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

RRM, Montag, 05.04.2010, 21:22 (vor 5141 Tagen) @ RSBler

Sollten Sie die Diskussion verfolgt haben, so ging es hier nicht um die Fehler der Krankenkasse, sondern um den unserer Regierung. Wir hatten keine Schulden bei der Krankenkasse. Erst seit der neuen Gesetzesgebung vom 01.04.2007 und das rückwirkend für eine Leistung, die wir gar nicht in Anspruch genommen haben. Und damals hieß es: man kann sich wieder versichern lassen, aber nicht: man muss!!!. Und dann auf die hohen Forderungen 5% Säumniszinsen zu erheben, ist eine Schweinerei. Sie müssen doch mal überlegen, welche Menschen man damit trifft und dass dieses existenzbedrohend werden kann, muss ich Ihnen nicht erklären, wenn man durch harte Kämpfe eine neue Grundlage geschaffen hat. Und was soll überhaupt "Insolvenzantrag" heißen. Wir sind nicht insolvent und auch nicht überschuldet. Aber wenn Sie hier Menschen in Schubladen einsortieren möchten und in eine Ecke drängen, in die sie nicht hingehören, dann sollten Sie in ein anderes Forum wechseln. Es ist Ihrerseits eine Frechheit, Menschen die Respekt für eine Leistung verdienen, die Sie erst mal nachmachen müssen, nach Gutdünken zu kategorisieren. Die oben genannte Gesetzesgebung ist ein Missstand in Deutschland, ich brauche also keinen Glanz und Gloria Auftritt in den Medien. Und um Sie zu zitieren: Ende im Gelände- ist bei uns noch lange nicht!!!


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