Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

W. Rother @, Sonntag, 11.04.2010, 18:19 (vor 5135 Tagen) @ Joachim Röhl

Jetzt darf ich Sie doch bitten auf dem Teppich zu bleiben. Es geht niemanden darum rückständige Beiträge nicht zu zahlen. Egal ob Leistungen in Anspruch genommen werden konnten oder nicht. Der Punkt um den es geht ist doch, wenn durch den unsinnigen Zuschlag von 5 % pro Monat sich die Schuld permanent so erhöht, dass eine bezahlbare Rate sich mehr als verdoppelt und damit unbezahlbar wird. In meinem konkreten Fall bei einem verfügbaren monatl. Einkommen (Bar), war ich bereit in Raten von € 40 Zahlungen zu leisten.
Die Kasse verlangte aber von mir Raten von min.240 € um damit meine Schuld jeweils um € 100 zu tilgen (monatl. gerechnet). Sie sehen, ich will der Kasse nicht den ihr aus Solidarität zustehenden Beitrag verweigern, mir wird aber durch den unsinnig hoch gewählten Zuschlag die Tilgung unmöglich gemacht.


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