Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Steve @, Montag, 27.04.2015, 00:02 (vor 3294 Tagen) @ Czauderna

Gibt es schon etwas neues in der ganzen Angelegenheit?

Ich war selbständig und habe nicht genug Geld erwirtschaftet um davon selbst eine Versicherung zu bezahlen. War mir selbst auch immer nicht ganz sicher ob nun Versicherungspflicht besteht oder nicht, da es ja lange unterschiede zwischen Privaten und Selbständigen gab und sich die Gesetze auch mehrmals verändert haben.

Ende 2014 bin ich in die Privatinsolvenz gegangen, wegen Schulden aus der Selbständigkeit. Vor kurzem habe ich mich beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet und werde wohl Hartz4 bekommen. Nun muss ich mich versichern und werde wohl wieder in die AOK gehen, bei der ich vor vielen Jahren zuletzt versichert war.

Habe bei der beantragung der Insolvenz auch die AOK Beiträge mit angegeben. Die Krankenkasse ist nun aber der Meinung das die Schulden bei der Kasse nicht zur Insolvenz gehören, da die Schulden erst entstehen, wenn ich nun wieder eintrete in die Kasse.

Kann mir jemand sagen was ich nun machen soll? Gibt es noch Hoffnung irgendwann wieder schuldenfrei zu werden?

Vielen Dank für evtl. Antworten, Ideen, Tipps...


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