Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Hella @, Dienstag, 26.02.2013, 23:02 (vor 4083 Tagen) @ Czauderna

Das ist keine "Verunglimpfung" sondern berechtigte, sachliche und höchst nötige Kritik, denn:

Auch Krankenkassenmitarbeiter haben nur dann die Gesetze zu befolgen und anzuwenden, wenn diese zweifelsfrei rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen.

Sollten Sie da Zweifel haben, rate ich Ihnen dringend, die in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zum Thema Befehlsnotstand, Rechtsnotstand und "Rechtslage" gemachten, seither als juristische Grundsätze international geltenden Ausführungen zu lesen und zu verstehen.

Sie haben kein Recht, sich auf Gesetze zu berufen, geschweigedenn diese durchzusetzen, wenn diese Gesetze offensichtlich selbst den primitivsten und grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen und zuwiderlaufen, wie im Falle der Vorschriften rund um diese "Zwangsversicherung".

Das hier ist kein Spaß, sondern für viele Betroffene mittlerweile tödlicher Ernst!


Daß der Mensch aufgrund seines bloßen Vorhandenseins zum Schuldner gemacht wird, ohne ihm eine Entscheidungsfreiheit zu lassen - wer eine solche Vorschrift nicht ohne weiteres als rechtsstaatsfeindlich und verfassungsfeindlich erkennt, KANN nur selber ein Verfassungsfeind und ein Rechtsstaatsfeind sein.

Es steht Ihnen als Angehörigem einer Institution frei, im Wege der Anregung und/oder Durchsetzung einer Normenkontrollklage die entstandene unrechtsstaatliche Situation bereinigen zu helfen, aber Sie haben kein Recht, aus Feigheit, oder Faulheit oder Amtspflichtvergessenheit offensichtliches Unrecht auf die Bürger abzuwälzen!

Hella


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