Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 30.03.2012, 05:28 (vor 4417 Tagen) @ Melliand

Alles schon klar. Warum hast Du aber den Sachbearbeiter der AOK nicht nach der Rechtsquelle gefragt, sprich ihn doch bitte einfach nochmal an und teile der gespannt wartenden Gemneinde das Ergebnis mit, falls nicht RHW oder unsere GKVlerin noch was beisteuern können.


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