Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

GKVler, Donnerstag, 08.04.2010, 22:02 (vor 5138 Tagen) @ RRM

@Bosselt: wo habe ich für irgendwas Werbung gemacht?

@Rabea: sie haben ein Problem geschildert und ich habe verschiedene Lösungsmöglichkeiten gegeben

bei Versicherungen ist es meist so, dass man auch in Zeiten zahlen muss, in denen man keine Leistungen in Anspruch nimmt. Das liegt in der Natur der Sache.

und mit der Versicherungspflicht für alle ist das so eine Sache: sie wurde eingeführt, weil man bemerkte, dass viele Leute gar nicht krankenversichert waren, weil sie sich dies nicht leisten konnten. Ob die Art, wie dieses Problem gelöst wurde, gut oder weniger gut ist, darüber kann man streiten.

allerdings führen die Kassenmitarbeiter nur die bestehenden Gesetze aus - sie machen diese nicht. Gelegentlich gibt es einen gewissen Spielraum - dieser wurde und wird aber durch den Gesundheitsfond immer mehr eingeschränkt. Erst kürzlich wurden die Möglichkeiten, Arbeitgebern Ratenzahlungen anbieten zu können, beschränkt bzw. genauer formuliert. und bei Selbständigen ist es genauso.

Wenn Krankenkassen mehr Rückstand haben, laufen die mittlerweile selbst Gefahr, Säumniszuschläge für nicht eingetriebene Rückstände zu zahlen...

dies nur zum Hintergrund der Sache

wie bereits gesagt: sprechen Sie mit ihrer Kasse, es lässt sich sicher irgendeine Lösung finden...

Gruß GKVler


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