Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Rother Wolfgang @, Mittwoch, 11.03.2009, 20:57 (vor 5531 Tagen) @ gaststarter

Danke für die Nachricht. Lt. KK geht es hier nicht um einen Zinssatz sondern um einen "vom Gesetzgeber" festgelegten
Malusbetrag in Höhe von 5 % der jeweils geschuldeten Gesamtsumme. Ergo bei angenommen gleichbleibender Schuld 60 % pro Jahr. Das heisst, bei € 2060 Schuld und Tilgung von € 103 monatlich bleibt die Schuld bei € 2060. Eine Dimension die von einem Grundsicherungsempfänger nie getilgt werden kann. Entweder zahle ich die Schuld mit mindestens € 200 monatlich zurück und verhungere oder ich zahle nicht zurück, werde von der KK gerichtlich verfolgt und erleide, obwohl ich monatlich meinen regulären Beitrag zahle einen Leistungsausschluss als Strafe. Was hat man sich eigentlich bei dem Gesetz gedacht? Soll der, der sowieso am Rande der Gesellschaft steht, wer geht schon freiwillig zum Sozialamt, hier zusätzlich bestraft und gedemütigt werden.


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