Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Chris, Donnerstag, 12.03.2009, 18:12 (vor 5530 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hi,

mir fallen zwei Möglichkeiten ein:

1. Lass dir einen Bescheid schicken, lege dagegen Widerspruch ein. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, klage dagegen. Für die erste Instanz besteht keine Anwaltspflicht (und die Richter achten darauf, dass deine Interessen gewahrt bleiben) Sollte es danach weitergehen, Prozesskostenhilfe beantragen und dagegen Weiterklagen.

2. Geh zur Schuldnerberatung und frag nach ,ob sie dir helfen können.

Tschüs
Chris


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