Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Rother Wolfgang @, Mittwoch, 11.03.2009, 22:13 (vor 5531 Tagen) @ Bodi

Lieber Herr Bodi,
über die von Ihnen zitierte Anweisung des Gesundheitsministeriums hat mir die AOK das genaue Gegenteil erzählt.-keine Kulanz- Im Gegenteil trotz Versicherungswiederbeginn in 2008 nicht 2 % Malus pro Monat, aber sofort die jetzt genehmigten 5 % Malus. Statt Anwendung für die leistungsfreie Zeit eines geringen Ruhe/bzw. Aufrechterhaltungsbeitrags, den vollen Beitrag wie er seit 1.1.2009 gültig ist. Von angemessener Ermässigung, Stundung oder Absehen von der Erhebung kann bei der AOK
nicht ausgegangen werden. Sicher hat die AOK eine andere Version des Textes vorliegen.
Vielen Dank für den Hinweis.


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