Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Steve @, Dienstag, 28.04.2015, 23:27 (vor 3292 Tagen) @ GKVler

Die Nachzahlungen werden erst noch fällig sobald ich wieder in der AOK bin. Momentan wird mein Antrag auf Arbeitslosengeld II ja noch vom Jobcenter bearbeitet (dauert laut Aussage des Jobcenters 2 bis 6 Wochen). Sobald ich Leisungen bekomme, benötige ich eine Bestätigung für die Krankenkasse, das die Kosten übernommen werden (laut AOK). Erst dann bin ich wieder in der GKV und die Strafbeiträge werden fällig.

Wie sieht das eigentlich in meinem Fall aus mit den Nachzahlungen. Maximal werden mir dann doch die letzten 6 Jahre berechnet, da bei mir ein sehr langer Zeitraum berechnet werden müsste, oder? Bin ich selbst eigentlich verpflichtet der Kasse Auskünfte über meine Umsätze/Gewinne/Verdienste zu geben (Mitwirkungspflicht)? Was ist wenn ich dazu garkeine genauen Angaben machen kann? Wird man dann wie vom Finanzamt geschätzt? Oder wie funktioniert das?

Kann ich der Krankenkasse (AOK) einen Vergleich vorschlagen und beispielsweise eine Sofortzahlung von 1000 Euro anbieten, damit der Fall erledigt ist (entweder in Raten zahlbar oder ich leihe mir das Geld dann)? Da die Kasse am sonsten garnichts oder erst nach Jahren etwas an Geld bekommen würde?

Vielen Dank schonmal für die erste Antwort @ GKVler.


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