Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Talon, Freitag, 13.03.2009, 09:37 (vor 5529 Tagen) @ Czauderna

Hallo Csauderna,

lesen Sie Ihren eigenen Beitrag vom 11.03.09, 23.16 .
Da haben sie zwar Bedenken geäussert gegen das Eintreiben der Nachforderungen - dies aber vor dem Hintergrund der damit verbundenen Arbeit und geringen Erfolgsaussichten.
Das Schicksal der Bertroffenen dagegen...

Den Aufruf der Ministerin zur Kulanz etwa verunglimpfen Sie sofort als Aufruf zur Rechtsbeugung.

Die Betroffenen "Unwissenden" dürfen sich von Ihnen als "Abgebrüht" karikieren lassen.

Über das Echo dürfen Sie daher nicht allzu erstaunt sein.


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