Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

GKVler, Montag, 27.04.2015, 19:39 (vor 3293 Tagen) @ Steve

grundsätzlich ist es nach wie vor so, dass du die Beiträge und Säumniszuschläge nachzahlen musst. Bei dir kommt aber die Insolvenz dazu - und dass du zuerst die Insolvenz beantragt hast und dich erst später bei der Kasse gemeldet hast - hier kommt es neben dem Insolvenzrecht darauf an, wann die Versicherung genau begonnen hat, wenn die Beiträge fällig waren usw. - das kann dir hier ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts niemand beantworten.

in dem Fall würde ich mich beraten lassen - sprich entweder mit deinem Insolvenzverwalter oder kümmere dich um einen Rechtsberatungsschein, dann kannst du dich kostenlos bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Du erhälst ihn in der Regel beim Amtsgericht - am besten rufst du vorher an, vereinbarst einen Termin und fragst nach, welche Unterlagen benötigt werden.

viel Glück!


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