Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 11.03.2009, 23:16 (vor 5531 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hallo,
nein, nein - diese "Bitte" der Regierung haben schon alle Kassen vorliegen - es wird eben unterschiedlich gehandelt.
Wir reden jetzt von Erlass, nicht über die Höhe.
Frau Schmidt macht es sich etwas zu einfach - zuerst wird ein solches Gesetz auf den Weg gebracht und die Kassen quasi gezwungen Beiträge nachzuerheben. Als es dann immer klarer wurde
dass es da um grössere Summen und um Existenzen gehen konnte, da wurde auf einmal seitens der Regierung den Kassen die "Kulanz"
empfohlen. Ich nenne so etwas Rechtsbeugung -denn wenn es so einfach wäre, dann brauchen wir nur eine einigermassen einleuchtende Erklärung und wir haben uns sehr, sehr viel Arbeit gespart - nämlich Geld einzutreiben (plus Säumniszuschläge), dass wir sowieso nicht bekommen werden.
Es ist aber nicht so.
Denn was machen wir dann mit den "Doofen", die sich gemeldet haben und seit dem 01.04.2007 brav ihre Beiträge zahlen wenn wir
die "Unwissenden" und" Kapitalarmen" und "Abgebrühten" von ihrer Schuld befreien ??

Gruß

Czauderna


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