Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 23.11.2010, 18:35 (vor 4909 Tagen) @ Kuno Kraft

Hallo,
na super - Sie schreiben hier über die Mitarbeiter der Krankenkassen und meinen aber nur den oder die, die Ihnen gegenüber eine solche (zugegeben dumme) Bemerkung gemacht hat.
Ich will mal, um Ihrem Bild vom gemeinen Krankenkassenmitarbeiter gerecht zu werden, folgendes dazu sagen. Was haben wir als Mitarbeiter einer Krankenkassen für Vorteile von dieser gesetzlichen Regelung der "Pflicht zur Versicherung" und den 5%
Säumniszuschlägen - nix, ausser Ärger und Arbeit und für unseren Arbeitgeber bringt es auch nix, weil ab Einrichtung des Gesundheitsfonds auch alle so eingetrieben Beiträge in den grossen Topf wandern und nicht der betreffenden Kasse verbleiben. Vom Grundsatz her müssten wir eigentlich alles tun um solche rückwirkenden Versicherungen abzuwehren (was ich aus meiner Sicht eher theoretisch meine wird und wurde in der Praxis aber durchaus praktiziert). Sollen sich doch andere damit herumärgern.
Nachteile für die Kassen sind auch, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden dass die Kasse trotzdem leisten muss, zwar nur für Notfälle, was den Hauptversicherten betrifft, nicht aber für die Familienangehörigen, die mitversichert sind, die bekommen alles, das volle Programm.
Die Kasse haben die 5% Zinsregelung nicht erfunden und davon abgesehen kann man mit der Kasse schon eine Einigung erzielen, die einem von der Zahlung zumindest der Zinsen entbindet und es gibt sogar die Möglichkeit eines Schuldenerlasses - kommt allerdings auf den Fall an.
Soviel von einem "selbstgefälligen" Kassenmitarbeiter.
In meiner Praxis läuft es aber anders ab und meist so, dass trotz
aller gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der "Zwangsversicherte" Selbständige nicht seine Existenz wegen der Krankenversicherung verliert.
Gruss
Czauderna


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