Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Kohl @, Florstadt, Montag, 19.11.2012, 19:44 (vor 4182 Tagen) @ RSBler

Also wenn ich ihre Zeilen so lese, da bekomme ich doch gleich ein größeres Würgeanzeichen !!!

Mal kurz zu meinem Fall..!!

Krankenkasse zieht sich auf einmal nach fast jetzt über 5 Jahren auf einmal einfallen, Sie hätten ja gar keine Säumniszuschläge für 2007 erhoben und es Ihnen erst jetzt aufgefallen sei...?????????????? Nach 5 Jahren, was für Menschen arbeiten den dann da..!!!!!!!!!!

Somit haben die uns kurz mal 4000 Euro Säumniszuschläge berechnet und sind nicht mal soviel uns Bescheid zu geben noch irgendwas anderes.....!!!!!!!!!

Ich kann doch als Unternehmer auch nicht sagen zu einem Kunden...oh sorry....ich habe vor 5 Jahren vergessen Ihnen was zu berechnen, mir ist das heute erst aufgefallen, wo bleibt den da die Logik...?????

Aber anscheinend die Krankenkassen dürfen wohl alles nach fordern obwohl es nicht unser Verschulden war , sondern das der Krankenkasse....!!!!!


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