Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 08.04.2010, 21:16 (vor 5138 Tagen) @ RRM

Was soll denn diese ganze Rummjammerei. Wer in diesem Lande lebt und Sozialabgaben vorsätzlich nicht zahlt, zeigt unsoziales Verhalten auf. Denn irgendein Versicherer, das seinerzeitige Sozialamt oder heutige Jobcenter und somit die Anderen tragen im Leistungsfalle die Kosten. Wenn dann das Geld auch noch für ein die Nachbarschaft beeindruckendes Häuschen auf irgendeinem Hypothekenhügel mit Knebelfinanzierung auf dreissig Jahre ausgeben wird, ist dies ob nun mit oder ohne Versicherungspflicht sehr kurzsichtig. Aber auch von Privatversicherten hört man gelegentlich den flotten Satz, daß sie ja "garnichts gekostet hätten" Gibt also überall welche, die nicht verstehen, daß jede Versicherung nur dann als Risikoauffang funktionieren kann, wenn alle ihre Beiträge zahlen. Wer allerdings keine Lust am Einzahlen in die Solidartöpfe mehr hat, dem bleibt nur der völlig legale Weg eines zeitweiligen oder ständigen Auslandsaufenthaltes, um der Versicherungspflicht zu entweichen. Dann werden monatlich nur noch Beiträge ab 24€ fällig. Ohne Versicherungszwang auf freiwilliger Basis versteht sich. Fragen? ePost


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