Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 20.11.2012, 07:37 (vor 4182 Tagen) @ Kohl

Hallo,
zuerst - 2007 ist verjährt !! - Aber habe ich das richtig verstanden, du hast deine "Schulden" bereits getilgt und jetzt kommt man und will nachträglich damals nicht berechnete Zinsen haben ??
Das würde ich mir aber nicht gefallen lassen.
Anders wäre es vom Grundsatz her, wenn die Rückstände noch bestünden.
Gruss
Czauderna


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