Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

RSBler, Samstag, 03.04.2010, 19:04 (vor 5143 Tagen) @ RRM

@ RRM

Ich selbst habe mal auf Ihrer "Gegenseite" gearbeitet. Mit erstaunen stelle ich auch in Ihrem Beitrag eine unglaubliche Dreistigkeit fest! Schulden bei der Kasse und den Versicherungsschutz verlieren ? Und das bei einer 5-Köpfigen Familie ? Naja aber egal, dass HAUS es muss ja bezahlt werden. Wäre ich an stelle der Kasse, ich hatte bei selbstständigkeit schon längst einen Inso-Antrag gestellt ... Ende im Gelände. Sie sind über die SZ sicherlich in diversen Schreiben Ihrer KK drauf hingewiesen wurden. Sich dann über die presentierte Rechnung zu mukieren ist ein Unding! Ist eine Krankenkasse bzw. letztlich der Staat eine Kapitalsammelstelle für zinslose Kredite ??? Wohl sicherlicht nicht ... dann aber das Geld für einen Anwalt oder am besten noch einen wunderbaren Auftritt bei RTL (warum nicht die BILD ?) haben ... Der Fälligkeitstag eines Beitrages/Rate ist fest vorgeschrieben ...letztlich kann eine Krankenkasse daran nichts ändern, wenn Sie ihr Geld nicht erhalten ...

mit einer menge unverständnis

der RSBler


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